Sowieso-Kosten im Bauvertragsrecht
Der Auftragnehmer (AN) muss Mängel seiner Leistung beseitigen. Wann kann er dafür eine Zuschusszahlung des Auftraggebers (AG) verlangen? Es geht also um die bekannten Begriffe der Sowieso-Kosten bzw. Ohnehin-Kosten im Bauvertragsrecht.

Die Rechtslage wird dargestellt anhand des Urteils des OLG Karlsruhe vom 27.03.2018 (AZ: 8 U 51/15). Darin geht es zunächst um die Frage, ob die beauftragte Leistung überhaupt mangelhaft ist, da im Vertrag die Art und Weise der Ausführung nicht festgelegt wurde. Anschließend erläutert das Gericht die Voraussetzungen einer Beteiligung des AG an den Kosten der Mängelbeseitigung und stellt fest, dass sie hier nicht vorliegen.