Reicht für den Beschluss einer Eigentümergemeinschaft, einen Sachverständigen zu beauftragen, ein einziges Angebot aus?
Eine Eigentümergemeinschaft möchte Schäden an Betonbauteilen begutachten lassen. Die Verwaltung holt nur ein Angebot eines Sachverständigen ein. Die Gemeinschaft beschließt, ihn zu beauftragen. Ein Eigentümer reicht Anfechtungsklage ein. Er meint, der Beschluss müsse aufgehoben werden, weil keine Alternativangebote vorgelegt wurden.
Sind hier dieselben Regeln anzuwenden wie bei Beschlüssen über andere Werk- oder Dienstverträge?
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.02.2021; AZ 2-13 S 47/20