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Tipps für die Praxis des Immobilienprofis

und Neuigkeiten aus der aktuellen Rechtsprechung

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Bauhandwerkersicherheit: Bei richtiger Fristsetzung ein wirkungsvolles Instrument

Ein Thema aus dem Baurecht, mit dem aber auch jede Verwaltung vertraut sein sollte: Mit einer Anforderung einer Bauhandwerkersicherheit hat jeder Auftragnehmer einer Werkleistung nicht nur eine äußerst nützliche und effektive, sondern auch einfache Möglichkeit, seine vereinbarte Vergütung am Ende auch zu bekommen. Verweigert der Auftraggeber die Sicherheit, hat der AN das Recht, die Arbeiten einzustellen, den AG auf Stellung einer Sicherheit zu verklagen oder den Werkvertrag zu kündigen. Für die erfolgreiche Anforderung einer solchen Sicherheit kommt der Fristsetzung für das Beibringen der Sicherheit durch den AG eine wichtige Bedeutung zu. In diesem Video werden maßgebliche Hinweise gegeben, wie Sie eine „wasserdichte“ Frist bemessen müssen.
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Wasserschaden: Muss die Wohngebäudeversicherung zahlen?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Wasserschäden. In jedem Fall oder gibt es Umstände oder Schadensursachen, bei denen die Wohngebäudeversicherung die Regulierung des Schadens zurecht ablehnt?
In dem Video erfahren Sie am Beispiel von zwei Urteilen zu unterschiedlichen Sachverhalten, welche Kriterien die Versicherungen zugrunde legen. Sie gehen dabei von den Versicherungsbedingungen (hier: VGB 2008) aus. Wir erläutern, wie diese Versicherungsbedingungen zu lesen sind und wie der Versicherungsnehmer andere Schadensfälle schon vorab auf die Erstattungsfähigkeit überprüfen kann. Die Informationen in dem Video sind für jeden Immobilienbesitzer und auch jede Hausverwaltung hilfreich.
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Abnahme des Gemeinschaftseigentums – Wie geht es nicht und wie klappt es auch durch Abwarten?

Fragen rund um die Abnahme des Gemeinschaftseigentums bei Eigentumswohnungen gehören zu den Standardthemen im Bauträgerrecht. Die Abnahme ist eine ganz wesentliche Wegmarke im Werkvertrag. Ab dem Datum der Abnahme läuft die Gewährleistung, meistens für 5 Jahre. Innerhalb dieser Zeit muss der ausführende Unternehmer Mängel beseitigen, danach nicht mehr. Wenn also die Abnahme nicht stattgefunden hat – aus welchen Gründen auch immer -, läuft auch keine Gewährleistungsfrist und der Unternehmer muss auch noch nach Ablauf von 5 Jahren Mängel beseitigen.

Verträge mit Bauträgern enthalten oft Regelungen über die Abnahme, die nicht zulässig sind. Das gilt z.B. dann, wenn im Vertrag ein Sachverständiger unwiderruflich bevollmächtigt wird, die Abnahme für die Erwerber zu erklären.

Und wie sieht es aus, wenn einige Erwerber zu der Abnahmebegehung nicht erscheinen? Ist das Gemeinschaftseigentum trotzdem abgenommen oder können sie sich noch Jahre später darauf berufen, dass sie nicht abgenommen haben und deshalb ihnen gegenüber die Gewährleistung für Mängel nicht läuft, so dass sie noch nach Jahren Mängel erfolgreich rügen können?

Das Video stellt zwei Gerichtsentscheidungen vor, die diese Fragen beantworten. Der Praxistipp erläutert die Konsequenzen, die aus der jeweiligen Sicht eines Bauträgers und der Erwerber aus den Urteilen folgen.

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Muss der WEG-Verwalter einzelnen Eigentümern Auskünfte erteilen?

Eine alltägliche Situation für jede WEG-Verwaltung:
Ein*e Eigentümer*in ruft an oder schickt eine E-Mail und fragt, ob die Verwaltung schon den Beschluss zu TOP 7 aus der letzten Eigentümerversammlung umgesetzt und den beschlossenen Auftrag erteilt hat. Oder wie teuer die Reparatur des Garagentors Nr. 5 war. Oder wie der neue Eigentümer der Wohnung 7 heißt.

Das Landgericht Frankfurt/Main hatte sich mit der extrem praxisrelevanten Frage, ob die WEG-Verwaltung diese Fragen einzelnen Eigentümer*innen beantworten muss, zu beschäftigen.

Es prüft dazu die Regelungen im neuen WEG, das ab dem 01.12.2020 gilt. Dort hat der Gesetzgeber in einer neuen Regelung den Informationsanspruch jedes Mitglieds der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegt.

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Verwaltervergütung: Vertragsgestaltung, Sonderhonorare [Teil1]

In einer Eigentümergemeinschaft wird der Verwalter neu bestellt. Ein neuer Verwaltervertrag wird abgeschlossen. Nach einer Anfechtung hat der BGH mehrere Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltervergütung geklärt. Er legt fest, wann einzelne Eigentümer ermächtigt werden dürfen, den Vertrag abzuschließen. Die Regeln über die Vergütung müssen das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Wann ist es verletzt?

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Verwaltervergütung: Vertragsgestaltung, Sonderhonorare [Teil2]

In Teil 2 geht es um die Pflichten der Verwaltung bei Sanierungsmaßen und Rückzahlung einer Sondervergütung.

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WEG: Auch der Mieter muss sich an die Regeln in der Gemeinschaft halten

Gegenüber der Gemeinschaft gelten Vereinbarungen aus dem Mietvertrag nicht, wenn sie den Regeln der Gemeinschaft widersprechen. Was muss der Vermieter gegenüber seinem Mieter unternehmen, um nicht von der Gemeinschaft verklagt zu werden?
Das Video stützt sich auf eine Gerichtsentscheidung. Ein Mieter hatte eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vorgenommen. Laut Mietvertrag war ihm dies erlaubt. Die Eigentümergemeinschaft ist dazu jedoch nicht gefragt worden und hatte also auch nicht zugestimmt. Welche Risiken in diesem Fall für den vermietenden Eigentümer bestehen und wir er sie beherrschen kann, erfahren Sie in diesem Videobeitrag.

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WEG: BGH schafft Klarheit bei Abstimmung nach Kopfprinzip

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört einem Eigentümer nicht nur eine Wohnung. Er ist auch Miteigentümer einer weiteren Wohnung. Bei Abstimmungen gilt in dieser WEG das Kopfprinzip. Der Verwalter muss unbedingt wissen, wie die Stimmen hier zu zählen sind. Nur so kann er verhindern, dass Beschlüsse erfolgreich angefochten werden.
Über die Art und Weise, wie auszuzählen ist, gab es lange sehr Unterschiedliche Auffassungen. Jetzt hat der BGH klargestellt, wie der Verwalter auszählen muss. In dem Video erfahren Sie die Einzelheiten.

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WEG: Wie groß muss der Saal für eine Eigentümerversammlung sein?

In Corona-Zeiten stellt sich diese Frage dringend. Sie ist aber auch in „normalen“ Zeiten von Bedeutung. Die Verwaltung muss dafür sorgen, dass eine Eigentümerversammlung reibungslos abgehalten werden kann. Eine Bedingung dafür ist, dass der Veranstaltungsraum ausreichend groß ist. Welche Anzahl von TeilnehmerInnen muss die Verwaltung zugrunde legen? Während der Pandemie muss besonders sorgfältig geplant werden, denn der Platzbedarf ist wegen der Abstandsregeln präzise zu berechnen.

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WEG: Vorlage von Angeboten, Anforderung an Vergleichbarkeit, Zeitpunkt der Vorlage

Verwaltungen müssen für Aufträge größeren Umfangs, wie z.B. Sanierungsmaßnahmen, Angebote einholen und sie in der Eigentümerversammlung zum Beschluss vorlegen. Die Angebote müssen vergleichbar sein, damit die Eigentümer entscheiden können. Wie viele Angebote muss die Verwaltung einholen? Welche Kriterien müssen sie erfüllen, damit sie vergleichbar sind?

 

 

 

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Wohnungseigentum: Kriterien für die Zulässigkeit von Nutzungsänderungen

In einer Wohnungseigentumsanlage ist laut Teilungserklärung für ein Teileigentum die Nutzung als Gaststätte vorgesehen. Der Mieter dieses Teileigentums betreibt in den Räumen eine Shisha-Bar. Die Eigentümergemeinschaft klagt gegen den Eigentümer und verlangt die Unterlassung dieser Nutzung. In dem Video wird erläutert, welche Praxistipps sich aus dem Urteil des Landgerichts Dortmund für den Umgang mit solchen Problemen für Hausverwaltungen aber auch Eigentümergemeinschaften ergeben…

 

 

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Wohnungseigentum – anderweitige Nutzung durch Mieter: Wann ist sie zulässig? Wer kann die Unterlassung verlangen?

Das Video berücksichtigt für die abschließenden Praxistipps besonders auch die Regelungen des neuen Wohnungseigentumsgesetzes. Vermietet ein Eigentümer in einer WEG sein Sondereigentum (Wohnungseigentum oder Teileigentum), ist der Mieter an die laut Teilungserklärung zulässige Nutzung gebunden. Er darf die Mietsache nicht weitergehend nutzen, selbst wenn der Eigentümer ihm dieses im Mietvertrag zugesichert hat…

 

 

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Neues Provisionsrecht für Makler 2020 – Inhalt und Auswirkung der Reform

Für Maklerverträge für die Vermittlung von Kaufverträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser gibt es neue gesetzliche Regelungen.

In diesen beiden Videos erfahren Sie als Immobilienprofi alles für den sicheren Umgang mit diesen neuen Regelungen.

TEIL 1
Der Gesetzgeber hat neue Vorschriften für den Abschluss dieser Maklerverträge festgelegt. In Teil 1 werden sie dargestellt, erläutert und die Unterschiede zu der bisherigen Rechtslage verdeutlicht.

TEIL 2
Die neuen Regelungen über die Verteilung der Provision auf die Vertragsparteien der Maklerverträge und Immobilienkaufverträge finden Sie in Teil 2. Die neuen Regelungen werden für Maklerverträge bindend, die ab dem 23.12.2020 geschlossen werden.

 

 

Wirksame automatische Verlängerung des Makler-Alleinauftrags – wie geht das?

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Wenn Sie die automatische Verlängerung Ihrer Alleinaufträge wasserdicht formulieren wollen, finden Sie praktische Hinweise für Ihre Auftragstexte und wertvolle Hintergrundinformationen in diesem Video.

Das Verständnis der rechtlichen Zusammenhänge gibt dem Makler die Sicherheit, für die unterschiedlichsten Alleinaufträge wirksame Verlängerungsklauseln selbst zu entwickeln.