Verantwortung der Verwaltung für Raumgröße, Einladung und Einhalten der Hygienevorschriften unter aktuellen Pandemiebedingungen

 

 

Nachdem in 2020 viele ETV nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden konnten, scheint die Lage sich zu entspannen und Verwaltungen beginnen mit der Planung von Versammlungen. Wer ist eigentlich Veranstalter, die Verwaltung oder der Vermieter des Versammlungsraums? Der Veranstalter ist verantwortlich für das Schutzkonzept (Maskenpflicht, Abstandsgebot, Lüften etc.). Welche Regeln und Bedingungen sind unbedingt zu beachten? Podcast-Folge 8 gibt wichtige Antworten auf diese drängenden Fragen. Einige Erkenntnisse werden auch nach der Pandemie ihre Gültigkeit behalten.

Auf die Verwaltung kommt also einiges an Mehrarbeit bei der Vorbereitung von ETV zu. Sie muss die richtige Raumgröße berechnen, damit die Abstandsregeln eingehalten werden. Sie muss die aktuell gültigen Regeln kennen, ein entsprechendes Hygienekonzept erstellen und den Eigentümer*innen mitteilen. Sie muss die Einhaltung sicherstellen. Sonst droht ein Bußgeld. Die Einladung muss korrekt formuliert werden. So werden Anfechtungen vermieden.